Sanitärbetrieb Kleiber GmbH

Welche Förderung gibt es 2025 für Wärmepumpen in Baden-Württemberg?

Einleitung

Viele Hausbesitzer in Baden-Württemberg fragen sich aktuell, ob sich der Umstieg auf eine Wärmepumpe im Jahr 2025 noch lohnt – besonders mit Blick auf die Fördermöglichkeiten. Die Energiepreise bleiben ein Unsicherheitsfaktor, neue gesetzliche Vorgaben zur Wärmewende treten in Kraft, und gleichzeitig ist der Informationsstand oft unvollständig. Wer den Umstieg auf erneuerbare Heiztechnik plant, braucht klare Antworten, welche Förderungen möglich sind – und wie man sie erhält.

Wer sich nicht frühzeitig informiert oder den Antrag nicht korrekt stellt, riskiert, tausende Euro zu verschenken. Auch bei der Auswahl der richtigen Wärmepumpe oder dem Zeitpunkt der Installation kann es zu Verzögerungen oder höheren Kosten kommen, wenn die Förderbedingungen nicht genau beachtet werden. Besonders ärgerlich: Viele denken, sie seien zu spät dran – obwohl 2025 gerade wegen neuer Förderstaffelungen besonders interessant wird.

In diesem Artikel erklären wir Ihnen übersichtlich und praxisnah, welche Förderungen es 2025 für Wärmepumpen in Baden-Württemberg gibt. Wir zeigen, wie hoch die Zuschüsse ausfallen, wer sie beantragen kann, welche technischen Voraussetzungen erfüllt sein müssen – und wie die Kleiber GmbH Sie bei der Umsetzung kompetent begleitet.

Was fördert der Staat 2025 beim Einbau einer Wärmepumpe?

Die zentrale Anlaufstelle für Förderungen in Deutschland ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Auch 2025 wird der Einbau von Wärmepumpen über die sogenannte „BEG EM“ (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen) unterstützt. Gefördert werden Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen, solange diese bestimmte technische Vorgaben erfüllen – beispielsweise hinsichtlich der Jahresarbeitszahl oder der verwendeten Kältemittel.

Zuschüsse sind sowohl für den Austausch alter Heizsysteme als auch für die Nachrüstung in Bestandsbauten möglich. Die Förderung ist gestaffelt aufgebaut und hängt davon ab, welche Heiztechnik ersetzt wird, welche Wärmepumpe eingebaut wird und ob erneuerbare Energien genutzt werden.

Die folgende Übersicht zeigt die Basissätze und möglichen Bonusförderungen ab 2025:

MaßnahmeFörderhöhe (maximal)Anmerkung
Grundförderung Wärmepumpe30 %Für alle förderfähigen Wärmepumpen
Effizienzbonus (z. B. bei Erd- oder Wasser-Wärmepumpe)+5 %Wenn bestimmte Energieeffizienz-Kriterien erfüllt sind
Klimabonus (bei Austausch fossiler Heiztechnik)+20 %Gilt z. B. bei Austausch alter Öl- oder Gasheizung
Einkommensbonus (bis 40.000 € Jahreseinkommen)+30 %Nur für selbstnutzende Eigentümer

Wer alle Förderstufen kombiniert, kann bis zu 70 % der Kosten erstattet bekommen. Die Antragstellung erfolgt über das BAFA – am besten vor Auftragserteilung, da eine rückwirkende Förderung ausgeschlossen ist.

Welche Bedingungen gelten für die Förderung?

Nicht jede Wärmepumpe ist automatisch förderfähig. Damit die Kosten übernommen werden, müssen bestimmte technische Anforderungen erfüllt sein. Dazu zählt u. a., dass die Wärmepumpe eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 2,7 bei Luft-Wasser-Geräten bzw. 3,5 bei Erd- oder Wasser-Wärmepumpen erreicht. Zusätzlich müssen zertifizierte Fachbetriebe den Einbau übernehmen und eine hydraulische Einregulierung durchführen.

Auch die Regelungstechnik spielt eine Rolle: Smarte Thermostate und moderne Heizungsregelungen können zusätzliche Punkte bei der Förderbewilligung bringen. Der Einsatz natürlicher Kältemittel ist ebenfalls positiv zu bewerten und wird in vielen Fällen durch einen Bonus belohnt.

Im Überblick erkennen Sie die technischen Voraussetzungen, die 2025 erfüllt sein müssen:

VoraussetzungGilt für Förderung?Bemerkung
Fachgerechte Installation durch eingetragenen FachbetriebJaZ. B. Kleiber GmbH in Karlsruhe
Einhaltung der Jahresarbeitszahl (JAZ)JaMindestens 2,7 bzw. 3,5
Verwendung natürlicher KältemittelBonus möglichFörderfähig bei R290, CO₂ u. a.
Hydraulischer AbgleichPflichtVoraussetzung für Auszahlung

Diese Voraussetzungen sind verbindlich – wer sie nicht erfüllt, erhält keine Auszahlung. Daher empfiehlt sich eine Beratung durch ein Fachunternehmen, das die Details kennt und bereits Erfahrung mit Förderprojekten hat.

Welche Kosten übernimmt die Förderung konkret?

Die Förderung bezieht sich auf die Investitionskosten für die Wärmepumpe, den Einbau, notwendige Umbauten und ggf. Zubehör wie Puffer- oder Warmwasserspeicher. Nicht gefördert werden Wartungskosten oder Instandhaltung. Die Obergrenze für die förderfähigen Kosten liegt bei 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus, wobei in Mehrfamilienhäusern mit mehreren Wohneinheiten pro Einheit jeweils 15.000 Euro zusätzlich berücksichtigt werden.

Nachfolgend finden Sie ein Beispiel, wie sich die förderfähigen Kosten zusammensetzen können:

PositionBeispielkostenAnteil förderfähig
Wärmepumpe (Gerät)12.000 €100 %
Einbau & Inbetriebnahme8.000 €100 %
Hydraulischer Abgleich & Zubehör3.000 €100 %
Gesamt23.000 €Förderung bis zu 70 % möglich

Bei einem förderfähigen Gesamtbetrag von 23.000 Euro können bei voller Ausschöpfung der Boni über 16.000 Euro Zuschuss fließen – ein erheblicher Kostenhebel.

Gibt es in Baden-Württemberg eigene Förderprogramme?

Neben der bundesweiten BEG-Förderung bietet Baden-Württemberg im Rahmen des Landesförderprogramms „Klimaschutz-Plus“ und über die L-Bank ergänzende Förderansätze – vor allem für gewerbliche, kommunale oder besonders energieeffiziente Vorhaben. Für Privatpersonen sind diese Programme meist nicht direkt zugänglich, können jedoch in bestimmten Fällen ergänzend genutzt werden.

Die Stadt Karlsruhe bietet außerdem regionale Beratungsangebote, z. B. über die KEK – Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur. Dort erhalten Interessierte Informationen zur Förderstrategie, technischen Optionen und zur Energieeinsparung im Bestand.

Die folgende Übersicht zeigt regionale Förderquellen und ihre Ausrichtung:

FörderquelleZielgruppeSchwerpunkt
KEK KarlsruhePrivat & GewerbeEnergieberatung & Fördermittelservice
L-Bank BWKMU & KommunenZinsgünstige Kredite, Ergänzungsförderung
Klimaschutz-Plus BWKommunen & VereineInfrastrukturförderung, Wärmeprojekte

Für Privatpersonen steht die BEG im Vordergrund – aber es lohnt sich, ergänzend mit einem erfahrenen Betrieb wie der Kleiber GmbH Rücksprache zu halten, ob lokale Programme kombinierbar sind.

Wie läuft die Antragstellung konkret ab?

Zentraler Punkt ist: Der Antrag muss vor Beauftragung gestellt werden. Sobald ein Vertrag mit einem Heizungsbauer unterzeichnet ist, ist eine Förderung ausgeschlossen. Die Antragstellung erfolgt online über das BAFA-Förderportal. Wichtig ist dabei, alle technischen Nachweise und Angebote beizulegen – idealerweise bereits auf Förderfähigkeit abgestimmt.

Im Alltag zeigt sich: Viele Kunden sind mit dem Antragsprozess überfordert oder unsicher, welche Nachweise notwendig sind. Die Kleiber GmbH unterstützt deshalb aktiv bei der Antragstellung, stellt technische Datenblätter bereit und berät zum zeitlichen Ablauf der Umsetzung.

Wer zusätzlich finanzielle Mittel benötigt, kann sich bei der KfW nach zinsgünstigen Krediten erkundigen – auch hier gilt: frühzeitig planen und kombinieren lohnt sich.

Fazit: 2025 ist ein attraktives Jahr für den Umstieg auf Wärmepumpen

2025 ist ein besonders günstiger Zeitpunkt, um in eine moderne Wärmepumpe zu investieren – vor allem in Kombination mit den aktuellen Förderprogrammen. Wer rechtzeitig plant, kann mit bis zu 70 % staatlicher Unterstützung rechnen. Voraussetzung ist eine gute Beratung, eine förderfähige Technik und ein rechtzeitiger Antrag.

Gerade in Baden-Württemberg – mit Karlsruhe als Vorreiterstadt für klimafreundliche Sanierung – ist die Nachfrage hoch. Die Kleiber GmbH steht Ihnen mit Erfahrung, technischer Expertise und Fördermittelkenntnis zur Seite und sorgt dafür, dass Sie nicht nur effizient, sondern auch maximal gefördert in die Zukunft starten.


Häufig gestellte Fragen zu Förderungen 2025 für Wärmepumpen in Baden-Württemberg

Es tauchen rund um die Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen immer wieder ähnliche Fragen auf – insbesondere zur Antragstellung, zu den Voraussetzungen und zu Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Programmen. Hier haben wir die wichtigsten Antworten für Sie zusammengestellt.

01. Wann sollte ich den Förderantrag für eine Wärmepumpe stellen?

Der Antrag muss zwingend vor Vertragsabschluss mit einem Handwerker gestellt werden. Wenn Sie den Einbau beauftragen, bevor der Antrag beim BAFA eingegangen ist, wird keine Förderung bewilligt. Deshalb sollten Sie frühzeitig mit einem Fachbetrieb wie der Kleiber GmbH sprechen, der die technischen Anforderungen kennt und Ihnen ein förderfähiges Angebot erstellt. Erst nach erfolgreicher Antragstellung können Sie mit der Umsetzung starten. Dieser Schritt ist entscheidend, um finanzielle Unterstützung nicht zu verlieren.

02. Welche Wärmepumpen sind förderfähig?

Förderfähig sind Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen, wenn sie bestimmte technische Anforderungen erfüllen. Dazu zählen Mindestwerte bei der Jahresarbeitszahl, der Einsatz natürlicher Kältemittel sowie eine fachgerechte Installation. Wärmepumpen, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden nicht bezuschusst. Achten Sie daher darauf, dass alle Anforderungen bereits im Angebot klar definiert sind. Ein erfahrener Betrieb wird Sie dabei fachkundig unterstützen.

03. Wie hoch ist die maximale Förderquote?

Die maximale Förderhöhe kann sich auf bis zu 70 % der förderfähigen Kosten belaufen. Dafür müssen verschiedene Bonuskomponenten – z. B. Effizienzbonus, Klimabonus und Einkommensbonus – kombiniert werden. Der Grundzuschuss liegt bei 30 %, unabhängig vom Einkommen. Die genaue Förderhöhe hängt vom individuellen Vorhaben, vom Gebäudetyp und vom Einkommen ab. Eine individuelle Beratung hilft, das volle Potenzial auszuschöpfen.

04. Kann ich die Förderung mit anderen Programmen kombinieren?

Grundsätzlich ist eine Kombination mit KfW-Krediten möglich – allerdings darf keine Doppelförderung erfolgen. Die Landesprogramme wie „Klimaschutz-Plus“ oder regionale Beratungsangebote können ergänzend zur Antragstellung genutzt werden, etwa für die Projektplanung oder technische Umsetzung. Die Förderbedingungen müssen dabei im Detail geprüft werden. Ein Fachbetrieb kennt die Möglichkeiten der Kombination und kann dies für Sie prüfen.

05. Gibt es auch Förderungen für Neubauten?

Die aktuellen BAFA-Förderprogramme konzentrieren sich vor allem auf den Bestand. Für Neubauten gelten andere Rahmenbedingungen, insbesondere bei KfW-Effizienzhäusern. Hier stehen eher zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse im Fokus als direkte Zuschüsse. Dennoch kann sich eine individuelle Planung lohnen, vor allem wenn nachhaltige Energiekonzepte umgesetzt werden. Sprechen Sie frühzeitig mit einem qualifizierten Fachpartner.

06. Unterstützt mich die Kleiber GmbH bei der Antragstellung?

Ja – die Kleiber GmbH unterstützt Sie von Anfang an. Wir beraten zu den Förderbedingungen, prüfen Ihr Vorhaben auf Förderfähigkeit und erstellen alle notwendigen technischen Unterlagen. Zudem begleiten wir Sie bei der Antragstellung und der Dokumentation nach der Umsetzung. So sichern Sie sich nicht nur eine optimale Anlage, sondern auch die maximale Förderung. Unser Ziel ist: minimaler Aufwand für Sie, maximale Förderung vom Staat.